Desinfektion
Wir desinfizieren nicht nur Krankenfahrzeuge oder von Taubenkot verschmutzte Untergründe, sondern sind in der Lage, in Objekten aller Art infolge der verschiedensten Ursachen (Fundleichen, Messi, Tatortreinigung, Kontamination) vorbeugend oder akut gegen pathogene Mikroorganismen vorzugehen (auch behördlich angeordnete Entseuchungen/Entwesungen nach IfSG § 18). Hierbei benutzen wir ausschließlich gelistete und zugelassene Präparate, die unter Leitung eines staatl.-gepr. Desinfektors ausgebracht werden. Darüber hinaus sind wir in der Lage, Geruchsbekämpfungen in Innenräumen aller Art durchzuführen.
Durch Kooperation mit Fremdfirmen sind wir in der Lage, unbewohnbare Objekte nicht nur innerhalb kürzester Zeit in einen besenreinen, hygienisch unbedenklichen Zustand zu versetzen, sondern können darüber hinaus auch einen vermietungsfähigen Status herstellen, der Ihren Schaden durch entgangene Mieteinnahmen so gering wie möglich hält.
Gerne erstellen wir Ihnen nach einer unverbindlichen Objektbegehung ein individuelles Angebot mit Fest- und Endpreisen.




